Brasilien
{slider=Allgemeines}
Brasilien ist mit 47% der Kontinentfläche das mit Abstand größte Land Südamerikas und der fünftgrößte Staat der Welt. Die ca. 192 Mio. Einwohner leben zu 90% in den Küstenregionen. Brasilien ist föderal aufgebaut und umfasst 26 Bundesstaaten sowie den Bundesdistrikt (Distrito Federal) um die Hauptstadt Brasília. Wirtschaftlich gilt Brasilien mit der sechstgrößten Volkswirtschaft der Erde und hohen Wachstumspotentialen als ein wichtiger Global Player der Zukunft, wobei die junge Demokratie noch viel Entwicklungsbedarf in allen Bereichen hat. Die Fußballweltmeisterschaft 2014 und die Olympischen Spiele im Jahr 2016 sorgen auch international für ein steigendes Interesse.
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{slider=Berufsausübung}
Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen
Durch das Gesetz Nr. 12.378/2010[1] (Regulamenta o exercício da Arquitetura e Urbanismo; cria o Conselho de Arquitetura e Urbanismo do Brasil - CAU/BR) wird sowohl der Beruf von Architekten und Stadtplanern gesetzlich geregelt als auch die Zuständigkeit des Rates für Architektur und Städtebau CAU/BR (Consehlho de Arquitetura e Urbanismo do Brasil) für die Regulierung der Tätigkeit dieser Berufsgruppe festgelegt. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes 12.378 war die staatliche Aufsichtsbehörde CONFEA (Conselho Federal de Engenharia, Arquitectura e Agronomia, Föderaler Rat für Ingenieure, Architekten und Agronomen) und auf Bundesstaatenebene die einzelnen CREA (Conselho Regional de Engenharia, Arquitetura e Agronomia) für die Berufsausübung von Architekten, Ingenieuren und Agronomen zuständig. Die Neuregelung ist in den Artikeln 64-68 des Gesetzes 12.378/2010 beschrieben.
Artikel 5 des Gesetzes Nr. 12.378/2010 regelt zudem, dass es für Architekten erst nach Registrierung bei der CAU erlaubt ist, in Brasilien als Architekt zu arbeiten.
Als Bundesbehörde reguliert die CAU/BR somit die berufliche Praxis von Architektur und Städtebau und hat laut Artikel 24 des Gesetzes Nr. 12.378 die Aufsichtsfunktion über die Berufe der Architekten und Stadtplaner. Die CAU/BR bildet den Hauptsitz von 27 CAU’s der einzelnen Staaten. Eine Auflistung aller 27 CAU/UF kann auf der Webseite www.caubr.org.br[2] der CAU/BR abgerufen werden.
In Artikel 55 des Gesetzes 12.378/2010 ist der automatische Wechsel der Mitglieder des CREA in den CAU geregelt.
Bei der CAU müssen sich sowohl Architekturbüros als auch Architekten gesondert registrieren.
Die Mitgliedschaft in weiteren Berufsverbänden ist nicht verpflichtend. Sofern aber eine Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände erfolgt, müssen Mitglieder den jeweiligen Verbands-Berufsausübungsbestimmungen folgen.
Zwei wichtige Berufsverbände sind:
FEDERAÇÃO NACIONAL DOS ARQUITETOS E URBANISATAS (FNA)
Nationaler Verband von Architekten und Stadtplanern
Internet: http://www.fna.org.br
INSTITUTO DE ARQUITETOS DO BRASIL (IAB)
Institut der brasilianischen Architekten
Internet: http://www.iab.org.br
Laut Gesetz muss auch vom CAU/BR ein Code of Ethics herausgegeben werden. Dieser konnte jedoch nicht ermittelt werden, da sich der CAU derzeit noch im Aufbau befindet.
Schutz der Berufsbezeichnung
Auch die Verwendung der Berufsbezeichnung ist seit Anfang 2012 über das Gesetz 12.378/2010 geregelt. Artikel 5 regelt die Berufsbezeichnung von Architekten und Stadtplanern und schreibt vor, dass erst eine Registrierung bei der CAU erfolgen muss, um den Titel „Arquiteto“ führen zu dürfen. Alle Architekten und Stadtplaner müssen nach Artikel 10 in einem einheitlichen Register geführt werden.
Nach Artikel 14 der Verordnung 23.569/1933 müssen im Architektenregister folgende Angaben geführt werden:
Gesetzlich vorgegebene Angaben im Architektenregister |
|
a |
Name, Vorname |
b |
Staatsangehörigkeit und Geburtsort |
c |
Geburtsdatum |
d |
den Namen der Hochschule, an der das Studium absolviert wurde |
e |
das Datum der Zulassung |
f |
Art der oder die Titel der Qualifikationen |
g |
ein Hinweis auf die Erneuerung der Titel |
h |
die Registrierungsnummer |
i |
Foto und Fingerabdruck (Daumen) |
j |
Unterschrift |
Abbildung 1:
Eigene Darstellung und freie Übersetzung nach: Decreto Nº 23.569/1933 Art. 14, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/decreto/1930-1949/D23569.htm 26.11.2012
Im Gesetz 6.496/1966 ist darüber hinaus festgelegt, dass jeder Architekt einen Lebenslauf, den sogenannten „Registro de Acervo Técnico“ (kurz RAT) bei der, für die Berufsausübung zuständigen Institution, hinterlegen muss. Im RAT müssen alle Berufs- und Projekterfahrungen und die Auftraggeberbestätigungen über abgeschlossene Projekte gelistet sein.[3]
In Artikel 11 des Gesetzes 12.378/2010 ist festgelegt, dass es zum einen verboten ist, die Begriffe „Architektur“ und „Städtebau“ oder eine ähnliche Bezeichnung zu verwenden, ohne CAU-registriert zu sein. Zum anderen heißt es in Artikel 5, dass erst nach der Registrierung beim CAU „Fachleute“ im gesamten Staatsgebiet arbeiten dürfen.
Die Mitgliedschaft beim Architektenverband IAB (Instituto de Arquitetos do Brasil)[4] oder FNA (Federação nacional dos Arquitetos e Urbanisatas) ist hingegen nicht verpflichtend.
Verfahren zur Berufsanerkennung
Architektenausbildung und Berufsanerkennung in Brasilien für lokale Architekten
Die Dauer des Architekturstudiums beträgt in Brasilien fünf Jahre. Es gliedert sich in ein 8-semestriges Studium und einer 2-semestrigen Abschlussarbeit. Alle brasilianischen Architekturfakultäten müssen per Dekret staatlich zugelassen sein, um Abschlüsse ausstellen zu können. Die CAU hat vor Kurzem alle brasilianischen Architekturfakultäten SICCAU-registriert.[5] Das SICCAU (System Information and Communication CAU) ist das Registrierungssystem des CAU, bei dem man sich online registrieren kann.
Folgende Dokumente müssen hierzu in digitaler Form (max. 2MB als PDF oder JPG) hochgeladen werden:
Persönliche Angaben:
1. Personalausweis
2. CPF-Steuerkarte
3. Politische Wahlkarte
4. Bestätigung über Wehrdienst
5. Nachweis des Wohnsitzes
Ausbildungsnachweise:
1. Unterlagen über den Studiengang
2. Hochschulabschlussbescheinigung in Architektur oder Städtebau
3. Anerkennungsbescheinigung des Bildungsministeriums oder gleichwertiges Dokument[6]
Nach der Prüfung des Antrages wird per E-Mail ein Passwort zugestellt, mit dem man sich in das Online-System SICCAU einloggen kann.
Unter folgendem Link kann die Eintragung vorgenommen werden:
https://siccau.caubr.org.br/app/view/sight/externo.php?form=CadastrarProfissional
Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master
Nach Artikel 1 der Verordnung 23.569/1933 [7] „Bestimmungen über den Beruf des Ingenieurs,
Architekten und Vermesser“ können Abschlüsse von Architekten, Ingenieuren und von Vermessungsingenieuren ausländischer Hochschulen anerkannt werden.
Es heißt allerdings, dass dies ein „langwieriger und komplizierter Prozess“ ist, da der Hochschulabschluss von einer brasilianischen Bundesuniversität anerkannt werden muss. Zur Anerkennung bedarf es einer Auflistung aller Seminare und Vorlesungen mit Angaben zum Inhalt und Zeitaufwand. Zeugnisse und ergänzende Informationen müssen von der deutschen Universität bestätigt und vom Konsulat oder Notar beglaubigt sein. [8]
Verfahren zur Berufsanerkennung von deutschen Architekten
Ausländische Architekten können in Brasilien nach erfolgter Eintragung in das regionale CAU ohne Zusammenarbeit mit brasilianischen Architekten den Beruf ausüben. [9]
Die Resolution Nr. 35[10] der CAU regelt die Eintragungsbedingungen für Architekten, die sich nur vorübergehend eintragen möchten. Vor Allem für ausländische Architekten ist dies relevant.
Hierzu werden nach Artikel 4 folgende Dokumente für eine vorübergehende Zulassung benötigt:
a) Hochschulabschluss
b) Arbeitsvertrag, Wohnsitznachweise
c) Beschreibung des Tätigkeitsfeldes
d) Nachweis des Arbeitgebers über CAU/UF Registrierung[11]
Kosten
Der Jahresbeitrag bei der CAU beträgt 370 Reais (ca. 140 €).[12]
Fortbildungssystem
Da sich die regionalen CAUs derzeit noch im Aufbau befinden, können derzeit keine Angaben zu Fortbildungen gefunden werden.
typische Protektionismen
Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Transparency International: Corruption Perceptions Index 2011. http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/. 24.07.2012
Zahl der Architekten
In Brasilien gibt es 80.000 Architekten – dies entspricht einer Dichte von 0,44‰.[13]
Hierbei ist anzumerken, dass Architekten und Ingenieure gemeinsam statistisch erfasst werden.[14]
[1] Presidencia de la Republicca: Decreto Nr. 12.378. 31.12.2010. http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2007-2010/2010/Lei/L12378.htm 09.10.2012
[2] CAU: Duvidas. http://www.caubr.org.br/?page_id=720 25.10.2012
[3] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.18
[4] IAB: http://www.iab.org.br 14.11.2012
[5] CAU: Accesso au Siccau. http://www.caubr.org.br/?page_id=720 04.10.2012
[6] CAU: Duvidas. http://www.caubr.org.br/?page_id=720 25.10.2012
[7]Presidencia de la Republicca: Decreto Nr. 23.569, 11.12. 1933. http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2007-2010/2010/Lei/L12378.htm 09.10.2012
[8] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.17
[9] Practical Law Company: Construction and Projects Brazil. April 2012. http://construction.practicallaw.com/4-502-3377?q=construction+and+projects . 18.09.2012
[10] CAU: Resolution Nr. 35, 05.10.2012http://www.caubr.org.br/wp-content/uploads/2012/07/RES35-REGISTRO-TEMP-PF-EXTERIOR-RP-OUT-2012.pdf 14.11.2012
[11] CAU: Resolucao Nr.35, 05.10.2012. http://www.caubr.org.br/wp-content/uploads/2012/07/RES35-REGISTRO-TEMP-PF-EXTERIOR-RP-OUT-2012.pdf 29.10.2012
[12] CAU: Accesso au Siccau. http://www.caubr.org.br/?page_id=720 04.10.2012
[13] Collegi d'Arquitectes de Catalunya (COAC): Architectural Practice around the World, Brasil. 2005. http://www.coac.net/cgi-bin/java.cgi/INFitxesv1.class?taula=FITXES&accio=PSELECT&camp1=2&camp2=22&ncamps=55&comptar=0 29.11.2012
[14] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Marktstudie Brasilien. Erstellt im Auftrag von Baden-Württemberg Internationaldurch Germany Trade & Invest. Stand: 09.08.2011. http://bvbm1.bib-bvb.de/view/action/singleViewer.do?dvs=1351513012811~765&locale=de_DE&VIEWER_URL=/view/action/singleViewer.do?&DELIVERY_RULE_ID=35&frameId=1&usePid1=true&usePid2=true 29.10.2012
{/slider}
{slider=Architektenvertrag}
Allgemeines Vertragsrecht
Die Literaturlage zum brasilianischen Recht erscheint weniger umfangreich als in vielen anderen Ländern. Die Analyse der Gesetze wurde dadurch erschwert, dass es auch nur in Ausnahmefällen englische Übersetzungen der Gesetze gibt.
Das allgemeine Vertragsrecht ist im Zivilgesetzbuch[1] im Titel V „Verträge im Allgemeinen“ ab § 421 geregelt.
Grundsätzlich gilt nach § 421 des Zivilgesetzbuches Vertragsfreiheit. Abschnitt II legt das Zustandekommen von Verträgen fest und Kapitel II die Kündigung des Vertrages.
Zudem ist es nach brasilianischem Recht möglich, Verträge anzupassen und Inhalte neu zu formulieren. [2]
typischer Vertragsumfang
Das Dekret Nr. 23569/1933 legt in Kapitel IV im Artikel 28 den Leistungsbereich von Bauingenieuren und in Artikel 30 den Leistungsbereich von Architekten fest:
|
Leistungsbereich von Bauingenieuren aus Dekret Nr. 23569 Artikel 28 |
a) |
topographische und geodätische Arbeiten |
b) |
die Projektierung, Planung, Oberleitung, Aufsicht und Bau von Gebäuden |
c) |
die Projektierung, Planung, Oberleitung, Aufsicht und Bau von Autobahnen |
d) |
die Projektierung, Planung, Leitung und Aufsicht der Bauarbeiten und Wasserversorgung |
e) |
die Projektierung, Planung, Oberleitung, Aufsicht und den Bau von Be-und Entwässerung |
f) |
die Projektierung, Planung, Oberleitung, Aufsicht und der Bau von Werken für die Nutzung von bestimmten Energien und Arbeitsstätten mit Maschinen |
g) |
die Projektierung, Planung, Leitung und Aufsicht der Bauarbeiten im Zusammenhang mit Häfen, Flüssen und Kanälen und Flughäfen |
h) |
die Projektierung, Planung, Leitung und Aufsicht der Bauarbeiten eigenen Siedlungshygiene und ländlichen Gebieten |
i) |
Planung, Steuerung und Kontrolle der Stadtplanung |
j) |
die Ingenieurs-rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Spezifikation der Punkte a-i |
l) |
Fähigkeiten und Schiedsverfahren über die Angelegenheit von den vorstehenden Absätzen |
Abbildung 3:
Eigene Darstellung und freie Übersetzung nach: Decreto Nº 23.569/1933 Kapitel IV, Art. 28, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/decreto/1930-1949/D23569.htm 26.11.2012
|
Leistungsbereich von Architekten aus Dekret Nr. 23569 Artikel 30 |
a) |
die Projektierung, Planung, Oberleitung, Aufsicht und Bau von Gebäuden, mit all seinen Werken |
b) |
die Projektierung, Planung, Leitung und Aufsicht der Bauarbeiten, die im Wesentlichen künstlerisch ausgelegt sind |
c) |
die Konzeption, Steuerung und Kontrolle der Stadtplanung |
d) |
die Konzeption, Leitung und Überwachung der Arbeiten der Landschaftsarchitektur |
e) |
die Gestaltung, Leitung und Aufsicht von Werken architektonischer Kunst |
f) |
die rechtliche Architektur, die genannten Fragen in den Buchstaben a und c dieses Artikels |
g) |
Kenntnisse und Schiedsverfahren im Zusammenhang mit den vorstehenden Absätzen |
Abbildung 4:
Eigene Darstellung und freie Übersetzung nach: Decreto Nº 23.569/1933 Kapitel IV; Art. 30, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/decreto/1930-1949/D23569.htm 26.11.2012
Der FNA hat in dem Dokument Condições de Contrato do Projeto Arquitetônico - Vertragsbedingungen der Architekturdienstleistung[3] einen möglichen Vertragsumfang aufgelistet:
|
Vertragsumfang der Architektenleistung nach FNA |
A |
Aufstellung des Programms |
B |
Vorstudie |
C |
Entwurf |
D |
Genehmigungsplanung |
E |
Ausführungsplanung |
Abbildung 5:
Eigene Darstellung und freie Übersetzung nach FNA: Condições de Contrato do Projeto Arquitetônico. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.fna.org.br%2Fdownloads%2Fcondicoes.doc&ei=VHaOUJfoGJHOsgab0YGQAg&usg=AFQjCNF8zKl9pNoKHWNmvAaYcDOEOQPh0Q&cad=rja 25.10.2012
Vertragsformen
Aus den unten aufgeführten Vertragsmustern geht hervor, dass es sich beim Architektenvertrag um einen Dienstleistungsvertrag handelt. In Gesetz 8.666/1933 wird die Vertragsart für den öffentlichen Bereich nach folgenden Möglichkeiten beschrieben: Pauschalpreis, Stückpreis, schlüsselfertig.
Vertragsvorlagen
Von den Verbänden werden Vertragsvorlagen veröffentlicht. So stellt der FNA auf seiner Internetseite den „Mustervertrag für die Bereitstellung von Architektur“ zur Verfügung, der unter folgendem Link abgerufen werden kann:
contrato para prestação de serviços de arquitetura
http://www.fna.org.br/site/noticias/pagina/20/Contrato-para-prestacao-de-servicos-de-Arquitetura-
Der Mustervertrag enthält folgende Angaben (freie Übersetzung):
-
- Auftragnehmer und Auftraggeber,
- den Vertragsinhalt,
- das Vertragsvolumen,
- Zahlungsbedingungen,
- Pflichten des Unternehmers und
- Angaben zur Kündigung des Vertrages.
Auch der IAB veröffentlicht eine Vertragsvorlage, welche unter folgendem Link abrufbar ist:
contrato para elaboração de projeto arquitetônico (modelo)
http://www.revistaau.com.br/arquitetura-urbanismo/170/imagens/contrato_IAB.pdf
Dieser Mustervertrag enthält folgende Angaben:
Inhalte des Muster-Architektenvertrages des IAB |
|
1 |
Ziel des Vertrages |
2 |
Beschreibung der Leistungen |
3 |
Vertragstermine |
4 |
Angaben zum Honorar |
5 |
Pflichten des Auftragnehmers |
6 |
Pflichten des Auftraggebers |
7 |
Allgemeines |
Abbildung 6:
Eigene Darstellung und freie Übersetzung nach: IAB: contrato para elaboracao de projeto arquitetonico (modelo).http://www.revistaau.com.br/arquitetura-urbanismo/170/imagens/contrato_IAB.pdf 26.11.2012
[1] Zivilgesetzbuch: http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/2002/L10406.htm 15.10.2012
[2] Mestieri- Seidl, Kanzlei: Vertragsrecht in Brasilien. http://www.lms-jur.com/alemao/vertragsrecht_in_brasilien 24.10.2012
[3]FNA: Condições de Contrato do Projeto Arquitetônico. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.fna.org.br%2Fdownloads%2Fcondicoes.doc&ei=VHaOUJfoGJHOsgab0YGQAg&usg=AFQjCNF8zKl9pNoKHWNmvAaYcDOEOQPh0Q&cad=rja 25.10.2012
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{slider=Leistungsinhalte}
Leistungsphasen
In Brasilien gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsphasen. Das IAB und das FNA geben Empfehlungen für Leistungsphasen heraus, die in den Vertragsvorlagen als Grundlage für die Leistungsfestlegung von Architekten gelten können.
|
Projektphasen des IAB |
Inhalte |
1 |
Vorplanung (Estudio Preliminar) |
Entwurfstätigkeit unter Berücksichtigung planerischer, städtebaulicher und sonstiger Grundlagen |
2 |
Entwurfsplanung (Anteprojeto) |
Ausgestaltung der Vorplanung |
3 |
Genehmigungsplanung (Projeto de Aprovação) |
Rechtliche und technische Ausarbeitung der Planungsunterlagen unter Berücksichtigung technischer Normen |
4 |
Ausführungsplanung (Projeto da Execução) |
Pläne dienen Vorbereitung der Vergabe, Ausschreibungen |
5 |
Betreuung während der Durchführung (Assistência à Execução da Obra) |
Überprüfung und Anpassung der Pläne an die Rahmenbedingungen der Bauphase |
Abbildung 7:
Eigene Darstellung und freie Übersetzung nach: IAB: Roteiro arquitetura: Roteiro para desenvolvimento do projeto de Arquitetura da Edificacao. http://www.iab.org.br/images/stories/roteiro-arquitetonico.pdf 08.10.2012
Prinzipiell sind die brasilianischen Leistungsphasen an die HOAI angelehnt, doch führt der Architekt in den meisten Fällen nicht alle Leistungsphasen durch. [1]
Grundlagen der vertraglich vereinbarten Leistung-/ Leistungskataloge
Die Aufgabenbereiche von Architekten sind indirekt in den Musterverträgen des IAB (siehe oben) und FNA (siehe unten) festgelegt. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Architekten und Stadtplaner im Gesetz 12.378 festgelegt:
|
Aufgaben der Architekten und Stadtplaner: Artikel 2 Gesetz 12.378 |
I |
Überwachung, Koordinierung, Verwaltung und technische Beratung |
II |
Datenerhebung, Studie, Planung, Konstruktion und Spezifikation |
III |
technische Machbarkeitsstudie und Umweltschutz |
IV |
technische Hilfe, Beratung und Unterstützung |
V |
Leitung der Arbeiten und des technischen Service |
VI |
Inspektion, Untersuchung, Bewertung, Überwachung, Bericht, technische Beratung, Wirtschaftsprüfung und Schiedsgerichtsbarkeit |
VII |
Arbeitsleistung und technische Funktion |
VIII |
Bildung, Ausbildung, Forschung und Beratung bei der Ausbildung |
IX |
Entwicklung, Erprobung, Experimente, Tests, Standardisierung, Messung und Qualitätskontrolle |
X |
Budgetierung |
XI |
Herstellung und Verbreitung von Fachwissen und |
XII |
Ausführung, Überwachung und Durchführung der Arbeit, Installation und technischen Service |
Abbildung 8:
Eigene Darstellung und freie Übersetzung nach Decreto No. 12.378/ 2010 http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2007-2010/2010/Lei/L12378.htm 26.11.2012
Der FNA beschreibt in seinen Vertragskonditionen die Pflichten sowohl des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers:
|
Verpflichtungen des Auftragnehmers |
1 |
Technische Unterstützung bei der Genehmigung von Projekten und juristische Ausrichtung der Arbeit |
2 |
Überprüfung der Durchführung des Projekts |
|
Verpflichtungen des Auftraggebers |
1 |
Zahlungen vornehmen |
2 |
Zahlung der Anwaltskosten und Kopien zur Genehmigungsplanung |
3 |
Allgemeine Bedingungen |
Abbildung 9:
Eigene Darstellung und freie Übersetzung nach: FNA: Federacao nacional dos Architectos e urbanistas – (Vertragskonditionen eines Architekturprojektes) http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCQQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.fna.org.br%2Fdownloads%2Fcondicoes.doc&ei=vQaIUKT0DPH44QTX9IGADg&usg=AFQjCNF8zKl9pNoKHWNmvAaYcDOEOQPh0Q 15.11.2012
typischer Leistungsumfang
In den meisten Fällen wird entgegen der oben aufgeführten Leistungsinhalte die Ausführungsplanung in Brasilien von Bauunternehmen durchgeführt. Häufig wird vom Architekten lediglich der Entwurf erstellt.[2]
Ferner heißt es, dass der Architekt in den meisten Projekten nur die ersten drei Phasen durchführt.[3]
Darüberhinaus übernimmt nicht selten ein Bauingenieur die technische Planung der Details, die Bauausführung und -überwachung.[4]
[1] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.28
[2] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Marktstudie Brasilien. Erstellt im Auftrag von Baden-Württemberg Internationaldurch Germany Trade & Invest Stand: 09.08.2011. S.40. http://bvbm1.bib-bvb.de/view/action/singleViewer.do?dvs=1351513012811~765&locale=de_DE&VIEWER_URL=/view/action/singleViewer.do?&DELIVERY_RULE_ID=35&frameId=1&usePid1=true&usePid2=true 29.10.2012
[3] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.28
[4] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.12
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{slider=Honorar}
rechtliche verpflichtende Honorarordnung
In Brasilien gibt es keine gesetzlich festgelegte Honorarordnung. Das Architektenhonorar ist somit frei verhandelbar.[1]
preisrechtliche Empfehlungen
Das IAB veröffentlicht preisrechtliche Empfehlungen (tabela de honorários condições de contratação e remuneração do projeto de arquitetura da edificação).[2]
Hierbei sind Gebäude in vier Kategorien unterteilt, bei denen nach folgenden Kriterien unterschieden wird:
Einstufung der Gebäude in Kategorien nach folgenden Kriterien: |
|
Beispiele:
Kategorie I Schuppen, Werkstätte, Lagerhallen
Kategorie II Eigentumswohnungen, Hotels, Fabriken, Labore, Supermärkte
Kategorie III Wohngebäude einfache Ausstattung, Luxushotels
Kategorie IV Wohngebäude gehobene Ausstattung, Fabriken und spezialisierte Labors, Geschäfte, Krankenhäuser
Abbildung 10: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
IAB: Tabela de Honorarios. Condicoes de contratacao e remuneracao do projecto de arquitectura de edificacao http://www.iab.org.br/images/stories/iab-tabela-honorarios.pdf 24.10.2011
In der Empfehlung des IAB ist auch der Zeitpunkt der Zahlung definiert. Hierbei sind prozentuale Zahlungen nach Leistungsphasen vorgesehen:
Einteilung des Architektenhonorars nach Leistungsphasen |
|
10% |
Nach der Vorstudie |
10% |
Während der Entwurfsphase |
30% |
Nach der Entwurfsphase, Projektgenehmigung |
50% |
Nach der Ausführungsphase |
Abbildung 11:
IAB: Tabela de Honorarios. Condicoes de contratacao e remuneracao do projecto de arquitectura de edificacao http://www.iab.org.br/images/stories/iab-tabela-honorarios.pdf 24.10.2011
Basierend auf den oben genannten Prozentsätzen, legen Bauherr und Architekt einen präzisen Zahlungsplan fest:
Empfehlung des IAB für einen Zahlungsplan |
|
A |
5% bei der Vertragsunterzeichnung |
B |
5% bei Zustimmung der Vorstudie durch den Kunden |
C |
10% bei Lieferung des Entwurfs |
D |
5% nachdem der Entwurf vom Bauherrn genehmigt wurde |
E |
10% nach Lieferung der Genehmigungsplanung |
F |
5% bei der Annahme der Genehmigungsplanung durch öffentliche Stellen |
G |
45% bei der Lieferung der Ausführungsplanung |
H |
5% nach Zustimmung durch den Bauherrn |
I |
7,5% während der Projektausführung |
J |
2,5% nach Projektfertigstellung |
Abbildung 12:
IAB: Tabela de Honorarios. Condicoes de contratacao e remuneracao do projecto de arquitectura de edificacao http://www.iab.org.br/images/stories/iab-tabela-honorarios.pdf 24.10.2011
Im Mustervertrag des FNA wird hingegen folgende Vergütung des Architekten vorgesehen:
Wenn sich der Auftrag auf die Vorstudien begrenzt, beträgt die Vergütung des Architekten 15% der Gesamtkosten des Projekts.
Wenn der Auftrag Vorstudie und Entwurf beinhaltet, beträgt die Vergütung des Architekten 45% der Gesamtkosten des Projekts.[3]
[1] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.27
[2] IAB: Tabela de Honorarios. Condicoes de contratacao e remuneracao do projecto de arquitectura de edificacao http://www.iab.org.br/images/stories/iab-tabela-honorarios.pdf 24.10.2011
[3] FNA: Condições de Contrato do Projeto Arquitetônico.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCQQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.fna.org.br%2Fdownloads%2Fcondicoes.doc&ei=vQaIUKT0DPH44QTX9IGADg&usg=AFQjCNF8zKl9pNoKHWNmvAaYcDOEOQPh0Q 29.10.2012
{/slider}
{slider=Haftung/Versicherung}
Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen
Mit Projektbeginn werden die Verantwortlichkeiten sowohl für die einzelnen Bauphasen als auch für die technischen Arbeiten schriftlich festgelegt. Bis vor Kurzem wurde dies im Dokument ART (Anotação de Responsabilidade Técnica) dokumentiert.[1] Das Dokument ART sollte vertraglich festlegen, dass die Arbeiten von qualifizierten Fachleuten ausgeführt werden und diente sozusagen als Beweismittel für Baumängel. Der Haftungsbereich von Architekten ist nach Meinung brasilianischer Architekten relativ klein.[2]
Seitdem das Gesetz 12.378/2010 in Kraft getreten ist, heißt das Dokument, das die „technische Verantwortung“ regelt RRT (Registro de Responsabilidade Técnica) und ist in den Artikeln 45 ff. genauer definiert. Die Registrierung der RRT ist nach Artikel 7 der Resolucao Nr. 17 des CAU mit einer Gebühr beim CAU verbunden.[3] Diese Gebühr muss innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden, damit es als rechtskräftiges Dokument gewertet werden kann.[4] Der Haftungsumfang wird somit im RRT mit den jeweiligen Verantwortlichkeiten festgelegt.
Der Gewährleistungszeitraum ist im Zivilgesetzbuch in § 618[5] festgelegt und beträgt 5 Jahre. Dieser Zeitraum wird auch im Verbraucherschutzgesetz LEI Nº 8.078/1990 Dispõe sobre a proteção do consumidor e dá outras providências benannt.[6]
Eine vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung kann bei grober Fahrlässigkeit nicht geltend gemacht werden. [7]
Versicherungspflichten
Eine Haftpflichtversicherung für Ingenieure ist in Brasilien nicht gesetzlich gefordert, hingegen ist die Versicherung für Personenschäden gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.[8]
In der Praxis schließen Architekten daher meist nur für größere Projekte öffentlicher Auftraggeber Versicherungen ab. Da es in Brasilien keine Prüfstatik gibt, haften in den meisten Fällen Baubetriebe oder Statiker. [9]
Häufig wird jedoch der Versicherungsschutz des Architekten vom Auftraggeber vertraglich gefordert.[10]
Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen
Grundsätzliche Informationen zur Auslandsberufshaftpflichtversicherung deutscher Architekten
[1] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.18
[2] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Marktstudie Brasilien. Erstellt im Auftrag von Baden-Württemberg Internationaldurch Germany Trade & Invest Stand: 09.08.2011.S.38 . http://bvbm1.bib-bvb.de/view/action/singleViewer.do?dvs=1351513012811~765&locale=de_DE&VIEWER_URL=/view/action/singleViewer.do?&DELIVERY_RULE_ID=35&frameId=1&usePid1=true&usePid2=true 29.10.2012
[3] CAU: Resolucao Nr. 17 . Artikel 7 http://www.cau.org.br/anexos/resolucao/RES-17-2012-ARQUITETO(RRT-TODAS).pdf 09.10.2012
[4] CREA SC: Anotacao de Responsabilidade Tecnica (ART) http://www.crea-sc.org.br/portal/index.php?cmd=guia-manuais-formularios-detalhe&id=26 08.10.2012
[5] Presidencia de la Republicca: Lei 10.406, 10.01.2002 (Codigo Civil) http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/2002/L10406.htm 26.11.2012
[6] Presidencia de la Republicca : Lei 8.078, 11.09.1990. http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/L8078.htm 26.11.2012
[7] Bueno, Julia Cesar: The Projects and Construction Review. Law Business Research. Stand: Sept.2011, S. 60-61
[8] Practical Law Company: Construction and Projects Brazil. April 2012. http://construction.practicallaw.com/4-502-3377?q=construction+and+projects 18.09.2012
[9] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Marktstudie Brasilien. Erstellt im Auftrag von Baden-Württemberg Internationaldurch Germany Trade & Invest Stand: 09.08.2011.S. 38. http://bvbm1.bib-bvb.de/view/action/singleViewer.do?dvs=1351513012811~765&locale=de_DE&VIEWER_URL=/view/action/singleViewer.do?&DELIVERY_RULE_ID=35&frameId=1&usePid1=true&usePid2=true 29.10.2012
[10] Bueno, Julia Cesar: The Projects and Construction Review. Law Business Research. Stand: Sept.2011, S. 62-63
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{slider=Baurecht}
Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften
Allgemein kann festgestellt werden, dass sowohl bundesstaatliche Regelungen als auch die Gesetze der Einzelstaaten befolgt werden müssen. Darüber hinaus gibt es Gesetze auf Gemeindeebene.[1] Das Baurecht (Codigo de Obras e Edificacoes) ist demnach in Brasilien nicht einheitlich geregelt – vielmehr gibt es einzelne Bauregeln der verschiedenen Bundesländer. Das brasilianische Baurecht in allen Details zu erläutern, ist in diesem Rahmen nicht möglich.
Grundlage des Baurechts ist das Lei No. 10.257/2001 (Regulamenta os arts. 182 e 183 da Constituição Federal, estabelece diretrizes gerais da política urbana e dá outras providências). Es stellt allerdings eher die Grundlagen des Stadt-/ Kommunal- und Planungsrechts dar. [2]
Das IAB stellt auf ihrer Internetseite die Bauregeln der jeweiligen Bundesstaaten zur Verfügung. Sie können unter diesem Link eingesehen werden:
http://www.iab.org.br/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=52&Itemid=80
Der Building Code von Sao Paolo ist im Gesetz Lei 11.228/92 geregelt und kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.prefeitura.sp.gov.br/cidade/secretarias/habitacao/plantas_on_line/legislacao/index.php?p=9612
Als weiteres Beispiel findet sich die Bauordnung von Goiania unter folgenden Link:
http://www.camara.go.gov.br/UserFiles/codigo%20de%20obras%20e%20edificacoes%20-%20publicacao%2003-12-2008.pdf
Raumordnungsvorschriften (städtebauliche Flächennutzung)
Auch die Raumordnung ist in den Bundesstaaten unterschiedlich geregelt. Grundlage bildet das Raumordnungsgesetz Lei N° 6.766/79[3] (Dispõe sobre o Parcelamento do Solo Urbano e dá outras Providências), welches durch das Gesetz 9785/1999 in Teilen geändert wurde. Zudem wird im Baugesetz 10.257 in Kapitel III der Masterplan in den §40-42 definiert.
Normung
Brasilien hat seine eigenen Normen-Vorgaben, die vom ABNT (Associação Brasileira de Normas Técnicas) entwickelt werden. Gebäudestandards werden von den Gemeinden oder Bundesstaaten entwickelt. [4]
INEMTRO (National Institute of Metrology, Quality and Technology )[5] ist als Institution für die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zuständig und vergibt das INMETRO-Prüfzeichen, welches anzeigt, dass es die brasilianische Norm erfüllt. Die brasilianischen Normen wurden nach Vorbild der IEC/ISO-Normen entwickelt.[6]
Baugenehmigungsverfahren
Abbildung 13: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Doing Business- Law Library: Economy Rankings. http://www.doingbusiness.org/rankings .24.07.2012
Das Baugenehmigungsverfahren ist im Raumordnungsgesetz Lei Nr. 6766/1979[7] (Dispõe sobre o Parcelamento do Solo Urbano e dá outras Providências) festgelegt, welches in Teilen durch das Gesetz 9785/1999 geändert wurde. Dieses Gesetz wird auf Bundesstaatenebene umgesetzt und variiert in allen Bundesstaaten.
Im Raumordungsgesetz wird in Kapitel III Art. 9 der Ablauf der Grundstückseintragung mit den erforderlichen Unterlagen beschrieben. § 1 legt fest, welche Zeichnungen eingereicht werden müssen, und § 2 listet auf, welche Gebäudebeschreibungen einzureichen sind.
Für kleine Bauvorhaben muss die Baugenehmigung (Alvará de Execução da obra) im zuständigen Rathaus (Secretaria Municipal de Habitação – SEHAB) beantragt werden. Jeder Distrikt Sao Paolos hat hierfür eine eigene Behörde (subprefeitura).
Für große und mittelgroße Projekte muss die Baugenehmigung beim Department für Baugenehmigungen (Departamento de Aprovação de Edificações - APROV) des zuständigen Rathauses (SEHAB) beantragt werden.
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen alle Projekte einen Projektmanager (Autor do Projeto) und einen technischen Manager (Responsável Técnico) haben. Sowohl registrierte Architekten als auch Ingenieure können diese Funktion übernehmen.
Folgende Dokumente werden generell benötigt:
-
- Die Gebäudedokumentation muss den Voraussetzungen entsprechen
- Eigentumsurkunden (Titulo de Propriedade)
Das Projekt sollte mit folgenden Unterlagen präsentiert werden:
-
- Der Plankopf muss den jeweiligen Vorgaben entsprechen
- Lageplan
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
- Detailzeichnungen
- Übersicht der Flächen nach Geschossen
Der Maßstab sollte 1:100 sein – gefaltet auf A4 Format[8]
[1] GTAI: Recht Kompakt 2009 http://krefeld.ihk.de/media/upload/ihk/imap/20090420/brasilien_recht_kompakt_0901.pdf 15.11.2012
[2] Presidencia de la Republicca: Lei 10.257, 10.07.2001 http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/leis_2001/l10257.htm 09.10.2012
[3]Presidencia de la Republicca: Lei 6.766, 19.12.1979 http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/L6766.htm 15.11.2012
[4] UK Trade & Investment: Building Brazil. Opportunities for theUK Construction Sector. Stand: Nov. 2008http://www.coneq.org.uk/Brazil_docs/Opportunities4Construct_Sector.PDF 14.11.2012
[5] Döhne, Oliver; Abele, Corinne; Böll, Martin; Umann, Ullrich; Westenberger, Anna; GTAI (Hrsg.): Optionen der deutschen Bauwirtschaft auf ausgewählten Auslandsmärkten. Stand: Nov 2011. S. 16-17. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/03/pub201203228000_16522.pdf. 29.10.2012
[6] Safety Network International e.V.: Die Welt der Sicherheitsnormen. S. 6,7-11. http://www.safety-network.de/de/presse/die-welt-der-sicherheits-normen.pdf 29.10.2012
[7] Presidencia de la Republicca: Lei 6.766, 19.12.1999. http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/L6766.htm 09.10.2012
[8] Angloinfo: Brazil. Building Permit Applications. http://brazil.angloinfo.com/housing/building-property/building-permits/ 08.10.2012
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{slider=Bauvertrag}
Vergabeverordnungen und Vergabeverfahren
Das Vergabegesetz Gesetz Lei Nº 8.666/1993[1] (Institui normas para licitações e contratos da Administração Pública e dá outras providências), welches in Teilen durch das Lei Nº 8.883/1994 und Lei Nº 12.349/2010 geändert wurde, bildet die gesetzliche Grundlage für das Bieten und für Verträge der öffentlichen Verwaltung.
Das Gesetz stellt allerdings keine klare Grundlage für die öffentliche Auftragsvergabe, sondern listet lediglich Einzelvorgaben auf, die in der Praxis oft keine Anwendung finden.
Für ein öffentliches Bauprojekt kann die Architekturdienstleistung direkt ausgeschrieben werden oder die Ausschreibung der Bauleistung erfolgt auf Basis eines vorangegangenen Architektenwettbewerbs. Von Experten wird die Transparenz des Vergabewesens kritisiert, da vor Allem viele Projekte unter der Hand vergeben werden. [2] Zudem werden nach Angaben von Branchenvertretern häufig Ausschreibungen auf Baubetriebe zugeschnitten oder Termine der Ausschreibung kurzfristig geändert oder abgesagt, um die Chancen der Wunschunternehmen zu erhöhen.[3] Zudem gibt es in Brasilien kein staatlich vorgeschriebenes Ausschreibungsportal. So müssen sich in manchen Regionen Architekten bei Behörden über mögliche Ausschreibungen erkundigen.
Sinduscon-SP hat als Bauverband einen Ausschreibungsservice online gestellt. Weitere Ausschreibungen sind auf der Webseite. [4]
Lediglich für kleine Bauvorhaben oder in Ausnahmefällen ist die Direktvergabe möglich. Hier kann es jedoch passieren, dass der brasilianische Rechnungshof (Tribunal das Contas da União, TCU) die Direktvergabe verhindert.[5]
Für die Abwicklung von Wettbewerben hat der IAB einen Leitfaden (Normas do Instituto de Arquitectos do Brasil para organizacao de concursos publicos de arquitectura e urbanismo)[6] herausgegeben, in dem sowohl die Teilnahmebedingungen, als auch die Organisation und Durchführung der Wettbewerbe und die Art der Wettbewerbe beschrieben sind.
Generelle Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen ist der bereits unter Berufsausübung beschriebene Lebenslauf „Registro de Acervo Técnico“ (RAT).
Im Gesetz Nr. 8.666/1993 wird in Artikel 38 die Veröffentlichung der Ausschreibung geregelt.[7]
Das Gesetz Lei Nr. 12.349/2010 regelt die Bewertung der Angebote. Hierin wird seit 2010 erstmalig festgelegt, dass Gleichheit gewährleistet sein soll. [8]
Rechtsform des Bauvertrages
Die Rechtsform von Bauprojekten öffentlicher Auftraggeber wird durch das Gesetz Nr. 8.666/1993 festgelegt.
In Artikel 10 heißt es, dass Bau- und Dienstleistungen (Änderung durch Nr. 8883, 1994) vertraglich festgelegt sowohl als Pauschalpreisvertrag, als Stückpreis oder schlüsselfertig ausgeführt werden können.[9]
Der Design-Bid-Build (DBB) ist die am meisten angewendete Vertragsform, jedoch wird bei großen Projekten seit den letzten 15 Jahren vermehrt der Engineer, Procure and Construct (EPC) angewendet.[10]
Privatwirtschaftliche Verträge sind meist eine Kombination aus formaler Ausschreibung und direkter Verhandlung und Vergabe. [11]
Auf dem brasilianischen juristischen Portal Universo Juridico ist ein Beispielbauvertrag (contrato de construção por empreitada) veröffentlicht, der unter folgendem Link aufzurufen ist:
http://uj.novaprolink.com.br/contrato/16/contrato_de_construcao_por_empreitada
Der Vertrag enthält folgende Angaben (freie Übersetzung):
-
- Ziel des Auftrages
- Ausführungsbedingungen
- Materialien
- Bezahlung
- Beendigung
- Fristen der Fertigstellung
- Allgemeines
Zudem veröffentlichen die Institutionen IAB (Institute of Architects of Brazil), Sindarq-PR (Union der Architekten und Stadtplaner im Bundesstaat Paraná) und SASP (Union of Architects im Bundesstaat São Paulo) Vertragsvorlagen.
Bauvertragsvorlagen |
|
http://www.revistaau.com.br/arquitetura-urbanismo/170/imagens/contrato_IAB.pdf |
|
http://www.revistaau.com.br/arquitetura-urbanismo/170/imagens/contrato_SASP.pdf |
Abbildung 14:
Eigene Darstellung nach: Oliveira, Thiago: Como elaborar contratos. http://www.revistaau.com.br/arquitetura-urbanismo/170/artigo87270-2.asp 25.10.2012
FIDIC
Die Associação Brasileira de Consultores de Engenharia ist seit 2010 Mitglied des FIDIC[12] und wendet die FIDIC Verträge an. [13]
Abwicklung und Abnahme
Die Abnahme ist im Zivilgesetzbuch (Lei 10.406/2002) ab § 430 geregelt[14].
Für öffentliche Aufträge ist die Vertragsabwicklung im Vergabegesetz Lei Nr. 8.666/1933 mit den Ergänzungen durch Lei Nr. 8.883/1994 und Lei Nr. 12.348/2010 geregelt. Kapitel III befasst sich mit Verträgen – der Abschnitt II mit den formalen Vorgaben, Abschnitt IV mit der Ausführung von Aufträgen und Abschnitt V mit der Kündigung von Verträgen.
[1] Presidencia de la Republicca: Lei Nr. 8.666, 21.06.1993 http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/L8666compilado.htm 26.11.2012
[2] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.19
[3] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.20
[4] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.22
[5] Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. S.20-21
[6] IAB: Normas do instituto de Arquitetos do Brasil para organizacao de concursos públicos de Arquitetura e urbanismo. Stand: Oktober 2007.http://www.iab.org.br/images/stories/normas-concursos-iab-127-cosu.pdf 26.11.2012
[7] Presidencia de la Republicca: Lei 8.666, 21.06.1993.http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/L8666compilado.htm 09.10.2012
[8] Presidencia de la Republicca: Lei 12.349, 25.12.2010 http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_Ato2007-2010/2010/Lei/L12349.htm 09.10.2012
[9] Presidencia de la Republicca: Lei 8.666, 21.06.1993. Artikel 10 ff .http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/L8666compilado.htm Kampf, Dr.Achim; GTAI (Hrsg.): Recht Kompakt 2012. Stand: Mai 2012. https://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/05/pub201205248000_11951.pdf 04.12.2012
09.10.2012
[10] Bueno, Julia Cesar: The Projects and Construction Review. Law Business Research. Stand: Sept.2011, S. 59
[11] Bueno, Julia Cesar: The Projects and Construction Review. Law Business Research. Stand: Sept.2011, S. 59
[12] FIDIC: FIDIC Member Associations & Associates. http://fidic.org/node/785 25.10.2012
[13] Practical Law Company: Construction and Projects Brazil. April 2012. http://construction.practicallaw.com/4-502-3377?q=construction+and+projects . 18.09.2012
[14] Presidencia de la Republicca: Lei 10.406 (Codigo Civil). Stand 10.01.2002 . http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/2002/L10406.htm 29.10.2012
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{slider=Kontaktadressen}
Berufsrelevante Institutionen
CAU - Conselho de Arquitetura e Urbanismo do Brasil (CAU/BR)
Rat für Architektur und Städtebau – seit 2012 – vorher CONFEA - Conselho federal de engenharia, arquitetura e agronomia
SCN Quadra 1, Bloco E
Ed. Central Park - Salas 302/303
CEP: 70.711-903 - Brasília/DF.
Tel.: 0800 883 0113
Internet: http://www.cau.org.br/leisdecretos.html
FEDERAÇÃO NACIONAL DOS ARQUITETOS E URBANISATAS (FNA)
Nationaler Verband von Architekten und Stadtplanern
SEPN-Q-516
Bloco A Sala 204
70707-515 Brasilia
Tel.: +55 61 3347 8889
E-Mail: fna@fna.org.br
Internet: http://www.fna.org.br
INSTITUTO DE ARQUITETOS DO BRASIL (IAB)
Institut der brasilianischen Architekten
Avenida Rio Branco 277,
sala 1.301 20040-009
Rio de Janeiro
Tel.: +55 21 2524 4410, +55 21 2533 9514
Fax: +55 21 2524 4410, +55 21 2533 9514
E-Mail: secretaria@iab.org.br
Internet: http://www.iab.org.br
Abea (Associacao Brasileira de Ensino de Aquitetura e Urbanisma)
Verband der Architektonischen und Städtebaulichen Bildung
R. Frei Caneca, 91 4º andar, sala 2 - Consolação - São Paulo - SP - 01307.001
Tel.: +55 11 2171 1500
Fax: +55 11 2171 1524
Internet: http://www.abea.com.br/principal.php#
SARJ- Sindicato dos Arquitetos e Urbanistas
Interessenverband von Architekten und Stadtplanern
Avenida Venezuela, 131 – salas 811 a 815 - Saúde
Cep: 20081-311 - Rio de Janeiro / RJ
Tel.: +55 21 2544 6983
Fax: +55 21 2544 6983
E-Mail: sarj@sarj.org.br
Internet:http://www.sarj.org.br/contato
Associacao Brasileira de Aquitetos Paisagistas (ABAP)
Basilianischer Verband von Lanschaftsarchitekten
Rua Campevas, 115- cj. C. Perdizes; 05016-010 Sao Paulo
Tel.: +55 11 3675 7810
E-Mail: abap@abap.org.br
Internet: www.abap.org.br
Sindicato dos Arquitetos do Estado de Sao Paolo (SASP)
Architekturverband des Staates Sao Paolo
R. Mauá, 836 - Casa 14 Cep: 01028-000 Sta. Ifigênia – SP
Tel.: +55 41 3014 0601
Fax.: +55 11 3229 5527
Internet: http://www.arquiteto-sasp.org.br/
Abramat
Verband der Baustoffhersteller
Rua General Furtado Nascimento, 684 conjunto 63
Alto de Pinheiros - São Paulo - SP
Tel.: +55 11 3026 4343
E-Mail: abramat@abramat.org.br
Internet: http://www.abramat.org.br/site/
Camara Brasileira da Industria da Construcao (CBIC)
Nationaler Bauverband
Quadra 01 - Bloco E - Edifício Central Park - 13º Andar
CEP 70.711-903 - Brasília/DF
Tel.: + 55 61 3327 1013
Internet: http://www.cbic.org.br/
Instituto Brasileiro de Geografia e Estatística (IBGE)
Tel.: +55 800 721 8181
Internet: http://www.ibge.gov.br/home/
Außenhandelskammer
Deutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer in Rio de Janeiro
Avenida Graca Aranha, 1
20030-002 RIO DE JANEIRO - RJ
Tel.: +55 21 2224 2123
Fax: +55 21 2252 7758
E-Mail: info@ahk.com.br
Internet: http://www.ahk.com.br
Deutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer in Sao Paulo
Rua Verbo Divino, 1488-3.andar
04719- 904 Sao Paulo
Tel.: +55 11 5187 5100
Fax: +55 11 8170 13
E-Mail: secgeral@ahkbrasil.com
Internet: www.ahkbrasil.com
Deutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer Porto Alegre
Rua Castro Alves, 600
90430- 130 Porto Alegre
Tel.: +55 51 32225766
Fax: +55 51 32225556
E-Mail: ahkpoa@ahkpoa.com.br
Internet: www.ahkpoa.com.br
Deutsche Botschaft
Deutsche Botschaft in Brasilien
Leiter: Martina Hackelberg
SES Avenida das Nações, Qd. 807, Lt.25
70415-900 Brasília, DF
Tel.: +55 61 3442 7000
Fax: +55 61 3443 7508
E-Mail: info@brasilia.diplo.de
Internet: www.brasilien.diplo.de
Ministerien/Behörden/staatliche Institutionen
Städtebauministerium
Ministério das Cidades
Setor de Autarquias Sul, Quadra 01, Lote 01/06, Bloco "H", Ed. Telemundi II - Brasília/DF
Tel.: +55 61 2108 1000
Internet: www.cidades.gov.br
Ministerium für Bergbau und Energie
Ministerio de Minas e Energia
Esplanada dos Ministérios Bloco "U" Brasília - DF BRASIL
Tel.: +55 61 2032 5555
Internet: www.mme.gov.br
Planungsministerium
Ministerio do Planejamento
Internet: www.planejamento.gov.br
Wachstumsprogramm der Regierung PAC
Esplanada dos Ministérios - Brasília/DF
Bloco "K"
Tel.: +55 61 2020 4343
Tel.: +55 61 2020 1414
Internet: www.brasil.gov.br/pac
Nationale Entwicklungsbank
Banco Naional de Desenvolvimento (BNDES)
Avenida República do Chile,100
20031-917 Rio de Janeiro
Tel.: +55 21 2172 7447
Internet: www.bndes.gov.br
Ministerium für Entwicklung, Industrie und Außenhandel
Ministerio do Desenvolvimento, Industria e Comercio Exterior
Esplanada dis Ministerios, Bloco J
70053- 900 Brasilia, DF
Tel.: +55 64 2027 7000
Internet: www.mdic.gov.br
Portal der Gesetzesveröffentlichungen
Diretor do Departamento de Relações com a Imprensa Internacional; Murilo Gabrielli
Tel.: + 55 61 3411 1130 / 1601
E-Mail: internacional.imprensa@planalto.gov.br
Internet: http://www.planalto.gov.br/
Secretário-Executivo CasaCivil
Beto Ferreira Martins Vasconcelos
Tel.: + 55 61 3411 1034 / 1855
E-Mail: secex.casacivil@presidencia.gov.br
Internet: http://www4.planalto.gov.br/legislacao/
Vergabestellen, Ausschreibungen
Sinduscon-SP- informe licitação
Rua Dona Veridiana, 55 - 01238-010 - Higienópolis - São Paulo – SP
Tel.: + 55 11 3334 5600 / 3224 0566
Fax: + 55 3334 5689 / 3224 8266
Internet: http://www.sindusconsp.com.br/
licitacoes-e
www.licitacoes-e.com.br
Brasilianische Regierung
www.e.gov.br
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{slider=NAX-Kontaktarchitekten}
Weitere Informationen folgen in Kürze!
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{slider=Projekte der NAX-Paten}
Weitere Informationen folgen in Kürze!
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{slider=Weiterführende Literatur}
Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Darüberhinaus wurde folgende Literatur verwendet:
Angloinfo: Brazil. Building Permit Applications. http://brazil.angloinfo.com/housing/building-property/building-permits/ 08.10.2012
Döhne, Oliver; Abele, Corinne; Böll, Martin; Umann, Ullrich; Westenberger, Anna; GTAI (Hrsg.): Optionen der deutschen Bauwirtschaft auf ausgewählten Auslandsmärkten. S. 5,7, 16-17. Stand: Nov. 2011.
Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Marktstudie Brasilien. Erstellt im Auftrag von Baden-Württemberg International durch Germany Trade & Invest. Stand: 09.08.2011.
Döhne, Oliver; GTAI (Hrsg.): Brasilien. Markt für Architekturdienstleistungen. September 2010. http://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/03/pub201203228000_16522.pdf. 29.10.2012
Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Hrsg.): Wirtschaftsdaten kompakt - Brasilien. 11.2015.
Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Hrsg.): Wirtschaftstrends - Brasilien. 12.2015.
Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Hrsg.): Branche kompakt - Bauwirtschaft (Infrastrukturbau) Brasilien. 2015.
GTAI: Recht Kompakt 2009 http://krefeld.ihk.de/media/upload/ihk/imap/20090420/brasilien_recht_kompakt_0901.pdf 15.11.2012
Mestieri- Seidl, Kanzlei: Vertragsrecht in Brasilien. http://www.lms-jur.com/alemao/vertragsrecht_in_brasilien 24.10.2012
Peckar, Robert: Construction 2012. In 35 jurisdictions worldwide. Brazil, von Bueno, Júlio César. Getting The Deal Through.
Practical Law Company: Construction and Projects Brazil. April 2012. http://construction.practicallaw.com/4-502-3377?q=construction+and+projects . 18.09.2012
Transparency International, Corruption Perceptions Index 2011, http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/ , 24.07.2012
{/slider}
{slider=Nutzung der Daten / Disclaimer}
Wir haben uns bemüht, einen möglichst umfassenden Einblick in die Rahmenbedingungen der Architekten- und Ingenieurtätigkeit in diesem Staat zu verfassen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt und Beharrlichkeit bei der Recherche und Zusammenstellung der Informationen können wir jedoch keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder die inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Die dargestellten Sachverhalte stellen allenfalls die allgemeine Rechtslage dar und ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung. Haftungsansprüche gegen die Bundesarchitektenkammer, die Universität Siegen sowie gegen die beteiligten Forscher, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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Argentinien
Nachfolgende Informationen sind im pdf-Format verfügbar und können durch doppelklicken der Verknüpfung geöffnet werden:
- GTAI Publikation: Wirtschaftstrends - Argentinien 2015
- GTAI Publikation: Wirtschaftsdaten kompakt- Argentinien 11.2015
- GTAI-Publikation: Branche kompakt - Bauwirtschaft –Argentinien 10.2015
- Externer Link zur den Länderinformationen der katalanischen Architektenkammer
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Bolivien
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- GTAI-Publikation: Wirtschaftdaten kompakt Bolivien 11.2015
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Venezuela
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- GTAI-Information: Wirtschaftsdaten kompakt Venezuela 11.2015
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Brasilien
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- GTAI Publikation: Branche kompakt - Bauwirtschaft - Brasilien, 2016
- GTAI Publikation: Wirtschaftstrends Brasilien 2015/2016
- GTAI/NAX-Publikation: Brasilien- Markt für Architekturdienstleistungen 2010
- GTAI: Dienstleistungen erbringen in Brasilien 4.2015
- Verhandlungspraxis
- Honorarempfehlung
- Liste der NAX-Kontaktarchitekte
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